Ratgeber · Datenschutz

DSGVO und öffentliche Blockchain-Daten

Blockchain-Daten sind öffentlich – aber nicht automatisch frei von Datenschutzrecht. Eine Einordnung für das Screening von Adressen.

Stand: 23. Oktober 2026

Sind Adressen personenbezogene Daten?

Eine Adresse allein nennt keinen Namen. Nach der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) sind jedoch auch Daten personenbezogen, wenn eine natürliche Person mit vertretbarem Aufwand identifizierbar ist – etwa wenn eine Adresse mit Kundendaten einer Börse oder öffentlichen Angaben verknüpft werden kann. Öffentliche Verfügbarkeit allein schließt die Anwendung der DSGVO nicht aus.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlichte am 7. Juli 2026 die finale Version 2.0 seiner Leitlinien 02/2025 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Blockchain-Technologien.

Was das für Screening-Ergebnisse heißt

  • Ein Score bewertet Verbindungen einer Adresse zu Risikokategorien, nicht die Person, die sie nutzt.
  • Ergebnisse sollten nur für den Zweck genutzt werden, für den sie eingeholt wurden, etwa die Entscheidung über einen Transfer.
  • Automatisierte Ergebnisse sollten vor folgenreichen Entscheidungen von einem Menschen eingeordnet werden.

Welche Daten AMLTrace im Konto verwendet

Für Registrierung und Anmeldung wird Ihre E-Mail-Adresse verwendet; Bestätigung und Authentifizierung erfolgen über Clerk. Für die vertiefte Prüfung verbinden Sie eine Wallet; die gewählte öffentliche Adresse wird geprüft. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Kann ich verlangen, dass Blockchain-Daten gelöscht werden?

Transaktionen auf einer öffentlichen Blockchain lassen sich in der Regel nicht löschen. Welche Rechte gegenüber einem bestimmten Verantwortlichen bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Anfragen zu Daten bei AMLTrace richten Sie an privacy@amltrace.de.

Primärquellen

Maßgeblich ist stets der amtliche Text in seiner jeweils geltenden Fassung.